Leerstehende Ladenzeilen in der Innenstadt, nicht mehr benötigte Büroflächen über dem Supermarkt, aufgegebene Lagergebäude am Ortsrand — der Allgäu hat davon genug. Gleichzeitig fehlen bezahlbare Wohnungen: in Füssen, in Kaufbeuren, in Kempten. Zwischen diesen beiden Tatsachen klafft eine Lücke, die technisch und planungsrechtlich lösbar ist. Ab Juli 2026 gibt es dafür auch eine handfeste Förderung.
Was KfW 266 bietet
Das KfW-Programm 266 "Gewerbe zu Wohnen" ist ein direkter Baukostenzuschuss — kein Darlehen, kein Tilgungszuschuss, sondern Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. Die Eckdaten:
- 30 % der förderfähigen Umbaukosten werden als Zuschuss gewährt.
- Förderfähige Kosten: maximal 100.000 Euro je neuer Wohneinheit.
- Das ergibt einen maximalen Zuschuss von 30.000 Euro pro neu geschaffener Wohneinheit.
- Förderfähig sind ausschließlich die Umbaukosten — die Kosten der energetischen Sanierung sind davon getrennt zu halten und werden über dieses Programm nicht gefördert.
Voraussetzung ist, dass mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Das Gebäude oder der umzunutzende Gebäudeteil muss beheizt sein.
Effizienzstandard: ohne geht es nicht
Wer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss einen der beiden folgenden Energiestandards nachweisen:
- Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien
- Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien — relevant für Baudenkmäler und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz
Beide Standards erfordern die Einbindung eines dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten. Das ist nicht optional, sondern Förderbedingung. Wer diesen Schritt überspringt oder zu spät einbindet, verliert die Grundlage für den Antrag.
Für wen lohnt sich das Programm?
Privateigentümer mit leerstehendem Gewerbeobjekt, die selbst einziehen oder vermieten wollen, profitieren direkt: bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit als Zuschuss können einen erheblichen Teil der Planungs- und Umbaukosten abfedern.
Unternehmen und gewerbliche Investoren, die nicht selbst einziehen, können das Programm ebenfalls nutzen — müssen aber die De-minimis-Beihilfe-Regelung im Blick behalten. Diese begrenzt staatliche Beihilfen für Unternehmen über einen Drei-Jahres-Zeitraum und kann je nach Unternehmenssituation relevant sein.
Gemischt genutzte Häuser mit Gewerbeanteil im Erdgeschoss sind ein klassischer Anwendungsfall: Laden oder Büro unten leer, Obergeschoss zu Wohnraum umnutzen. Genau das hat die KfW im Blick.
Die Baugenehmigung ist in der Regel erforderlich — Nutzungsänderungen von Gewerbe auf Wohnen sind genehmigungspflichtig. Wer ohne gültige Baugenehmigung beginnt, hat ein doppeltes Problem.
Der entscheidende Stolperstein: Antrag zuerst
Die KfW formuliert das klar: „Der Beginn des Vorhabens vor Erteilung der Förderzusage der KfW ist förderschädlich."
Das bedeutet: wer auch nur beginnt — Planung beauftragt, Abrissarbeiten veranlasst, Material bestellt — bevor die Förderzusage vorliegt, verliert den Anspruch. Der Antrag muss vor jedem Vorhabenbeginn gestellt und die Förderzusage der KfW erteilt sein.
Ab wann ist das möglich? Die Beantragung soll voraussichtlich ab Juli 2026 direkt bei der KfW möglich sein.
Der Umsetzungszeitraum nach Förderzusage beträgt maximal 54 Monate — ausreichend für komplexe Umnutzungsprojekte, die sich durch Genehmigungsverfahren, Ausschreibungen und Bauphase ziehen.
Praxisbeispiel aus Füssen: Gewerbe wird Wohnen im Denkmal
Wie komplex Umnutzungsprojekte in der Realität sein können, zeigt ein aktuelles Projekt in der Füssener Altstadt: Erdgeschoss vom Gewerbe auf Wohnen umnutzen, Dachgeschoss ausbauen — bei einem Einzelbaudenkmal. Drei parallele Genehmigungsverfahren, Denkmalschutz, Bebauungsplan-Ausnahme, zweiter Rettungsweg. Wie wir das gelöst haben, lest ihr hier.
Solche Projekte brauchen von Anfang an eine vollständige Planung — nicht wegen der KfW, sondern weil die Genehmigungsbehörden es verlangen. Die KfW 266 kommt dabei als Förderinstrument obendrauf.
Wie wir begleiten
Bergwind ist spezialisiert auf Bestandsumnutzungen und Genehmigungsplanung im Allgäu. Wir koordinieren:
- Vorentwurf und Machbarkeitsprüfung: Was ist bauordnungsrechtlich möglich, was verlangt der Bebauungsplan, was sagt der Denkmalschutz?
- Abstimmung mit dem dena-Energie-Effizienz-Experten: Wir arbeiten mit zertifizierten Experten zusammen und koordinieren die Nachweisführung — damit Energiestandard und Umbauplanung konsistent bleiben.
- Baugenehmigungsplanung: Vollständige Unterlagen nach BayBO, eingereicht bei der zuständigen Behörde.
- Zeitliche Koordination: KfW-Antrag, Baugenehmigung und Vorhabenbeginn müssen in der richtigen Reihenfolge passieren. Das ist kein Detail, das ist die Grundlage für die Förderung.
Wir sind kein Förderberater im rechtlichen Sinne — für die Antragstellung bei der KfW empfehlen wir begleitend einen zugelassenen Finanzberater. Was wir liefern: die planungsrechtliche und bautechnische Grundlage, ohne die kein Antrag trägt.
Nächster Schritt
Wenn Sie ein Gewerbeobjekt haben, das Sie zu Wohnraum umnutzen möchten — oder wenn Sie als Eigentümer gerade überlegen, ob das wirtschaftlich machbar ist — sprechen Sie uns an. Ein erstes Gespräch kostet nichts und gibt Ihnen Klarheit darüber, was möglich ist, was es kostet, und ob KfW 266 für Ihr Vorhaben passt.
