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Denkmalpflege

Drei Anträge, ein Denkmal, eine Drehleiter

Wie wir ein Einzelbaudenkmal in der Füssener Altstadt durch die Genehmigungslandschaft führen, ohne dass die Fassade einen einzigen Stein verliert.

Daniel Lenzenhuber

Drei Anträge, ein Denkmal, eine Drehleiter

Drei Anträge, ein Denkmal, eine Drehleiter — wie wir aktuell ein Einzelbaudenkmal in der Füssener Altstadt durch die Genehmigungslandschaft führen, ohne dass die Fassade einen einzigen Stein verliert.

Ausgangslage

Ein historisches Haus, über zwei Stockwerke bewohnt, ein nicht ausgebautes Dachgeschoss. Die Bauherren wollen das Erdgeschoss vom Gewerbe auf Wohnen umnutzen und das Dach zu zwei kompakten Wohnungen ausbauen. Klingt einfach. Ist es nicht.

Drei Schichten, die sauber zusammenspielen müssen

  • Einzelbaudenkmal: jede Änderung braucht eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
  • Veränderungssperre im aktuellen Bebauungsplan: Nutzungsänderungen brauchen eine Ausnahme.
  • Bayerische Bauordnung Art. 35 Abs. 4: jede neue Dachwohnung braucht einen zweiten Rettungsweg.

Schlanker Weg statt Vollverfahren

Statt eines schwerfälligen Vollverfahrens setzen wir auf drei schlanke Parallelanträge bei den zuständigen Behörden:

  1. Denkmalrechtliche Erlaubnis für die Eingriffe in die Substanz.
  2. Ausnahme von der Veränderungssperre, damit die Nutzungsänderung genehmigt werden kann.
  3. Abweichung von der Stellplatzsatzung, da die Lage in der Altstadt keine zusätzlichen Stellplätze hergibt.

Drei sauber abgegrenzte Akten statt einer dicken — für alle Beteiligten klarer prüfbar, jeder Bescheid hat seinen eigenen Rechtsgrund.

Der heikle Punkt: der zweite Rettungsweg

Im ersten Reflex bedeutet Art. 35 Abs. 4 BayBO neue Dachaustritte — bei einem Denkmal ein massiver Eingriff in die historische Dachhaut. Genau diese Eingriffe hätten die denkmalrechtliche Erlaubnis im selben Atemzug wieder gefährdet.

Daher haben wir gemeinsam mit der örtlichen Feuerwehr einen Ortstermin gemacht: Drehleiter aufgestellt, Anleiterbarkeit der bestehenden Dachfenster geprüft, jedes Detail protokolliert. Das Ergebnis: beide Dachgeschoss-Wohnungen sind über die vorhandenen Dachfenster erreichbar. Kein zusätzlicher Eingriff in die Dachhaut notwendig.

Stand

Das Verfahren läuft. Die Bauherren bekommen den Weg zu zwei neuen Wohnungen, das Denkmal bleibt unberührt.

Was wir daraus mitnehmen

Genehmigungsplanung ist kein Formular-Ausfüllen. Es ist die Choreographie zwischen Bauherr, Bauordnung, Denkmalpflege und Feuerwehr — und manchmal spart der richtige Ortstermin mehr als der zehnte Schriftsatz.

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