Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Ingenieur-, Architektur- und Generalplanungsleistungen
BERGWIND Ingenieur- und Kreativ GmbH
(im Folgenden „Auftragnehmer“)
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1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
BERGWIND Ingenieur- und Kreativ GmbH und ihren Auftraggebern über die Erbringung von:
- Architekturleistungen
- Ingenieurleistungen
- Generalplanerleistungen
- Beratungs-, Koordinations- und Planungsleistungen
gemäß den berufsrechtlichen Vorgaben der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau sowie – soweit anwendbar – der HOAI.
1.2
Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).
Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.
1.3
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
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2. Vertragsgrundlagen und Leistungsumfang
2.1
Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind ausschließlich:
- der schriftliche Vertrag,
- das Angebot des Auftragnehmers,
- die HOAI in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung.
2.2
Der Auftragnehmer schuldet keinen wirtschaftlichen oder baurechtlichen Erfolg, sondern ausschließlich die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.
2.3
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Förderzusagen oder behördliche Entscheidungen sind nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
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3. Vertragsabschluss
3.1
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Beauftragung und/oder Auftragsbestätigung ohne Widerspruch,
- Abschluss eines Architekten-/Ingenieurvertrages,
- oder mündliche Beauftragung.
3.2
Bei mündlicher Beauftragung erfolgt die Abrechnung mindestens nach dem Basishonorarsatz der HOAI.
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4. Honorare und Vergütung
4.1
Honorare richten sich nach der HOAI, sofern diese Anwendung findet, ansonsten nach individueller Vereinbarung.
4.2
Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.3
Sofern zwischen Vertragsabschluss und Schlussrechnung mehr als 10 Monate liegen, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Honorar angemessen anzupassen, wenn sich Kosten oder Aufwand ohne Verschulden des Auftragnehmers erhöhen.
4.4
Alternativ zur HOAI-Abrechnung kann nach Tagessätzen abgerechnet werden.
Der Tagessatz beträgt (Stand 2025):
1.450,00 € netto
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5. Zahlungsbedingungen
5.1
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagsrechnungen nach Leistungsstand zu stellen.
5.2
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
5.3
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
- Verzugszinsen gemäß §§ 288 BGB,
- Mahn- und Rechtsverfolgungskosten,
- sowie Leistungseinstellung bis zur Zahlung.
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6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1
Alle vom Auftragnehmer erstellten Leistungen (Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Modelle, Konzepte etc.) sind **urheberrechtlich geschützt**, auch bei Unterschreiten der Schöpfungshöhe.
6.2
Der Auftraggeber erhält – nach vollständiger Honorarbezahlung – ein **einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht**, beschränkt auf:
- das konkrete Projekt,
- den vertraglich vereinbarten Zweck,
- die Dauer von zwei Jahren.
6.3
Änderungen, Weitergabe, Vervielfältigung oder Wiederverwendung für andere Projekte sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
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7. Generalplanerleistungen
(1) Übernimmt der Auftragnehmer Generalplanerleistungen, schuldet er die Koordination der beteiligten Fachplaner, nicht jedoch deren eigenständige Fachplanungsleistungen.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Planungsfehler von Fachplanern, soweit kein Auswahl-, Koordinations- oder Überwachungsverschulden vorliegt.
(3) Die Haftung für Koordinationsleistungen des Auftragnehmers ist auf die in § 9 genannten Haftungshöchstbeträge begrenzt.
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8. Besondere Leistungen und Nebenkosten
8.1
Besondere Leistungen nach HOAI sowie Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.
8.2
Nebenkosten (Reisen, Modelle, Visualisierungen, Drucke, Gutachten etc.) sind zu erstatten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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9. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach begrenzt auf:
3.000.000 € je Schadensfall bei Personenschäden,
1.000.000 € je Schadensfall bei Sach- und Vermögensschäden,
entsprechend der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.
(4) Für Vermögensschäden infolge von Fristüberschreitungen im Rahmen von Projektsteuerungs- oder Koordinationsleistungen ist die Haftung auf 500.000 € je Versicherungsjahr begrenzt.
(5) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Die Haftung besteht nicht über die vorgenannten Beträge hinaus.
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10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
10.1
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen, Angaben und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
10.2
Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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11. Vorschüsse und Sicherheiten
11.1
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.
11.2
Bei Nichtzahlung kann die Leistung bis zur Zahlung eingestellt werden.
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12. Eigentum an Unterlagen
12.1
Originale und digitale Planunterlagen verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
12.2
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht bis zur vollständigen Zahlung.
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13. Verbraucherhinweise (B2C)
13.1
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurde.
13.2
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen hat.
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14. Schlussbestimmungen
14.1
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
14.2
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Füssen.
14.3
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.